Windkraft in Schalksmühle
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Windkraft in Schalksmühle
Bild Ersteller: Jan Jellesma

Es gibt einen vollständigen und geprüften Bauantrag der ENBW zur Errichtung von drei Windenergieanlagen auf dem Worthberg (die SPD berichtet hierüber bereits im Mai 2019 auf der Homepage [„Windkraft – Vorstellung der Pläne im Gemeindegebiet“]). Kritiker der Anlagen auf dem Worthberg sehen nur eine einzige Chance diese zu verhindern: die Einrichtung einer sogenannten „Konzentrationszone für Windkraft“ an einer „anderen Stelle“ der Gemeinde.

Hierfür muss das gesamte Gemeindegebiet zunächst umfangreich untersucht werden. Während diese Untersuchung läuft, darf der Bau auf dem Worthberg nicht begonnen werden, sodass es durch die Planung zumindest zu einer Verzögerung des Baus um ca. zwei Jahre käme. Die Kosten der Untersuchung schätzt die Verwaltung auf bis zu 300.000€. Dass der Zweck des Gutachtens – eine Verhinderung der Anlagen auf dem Worthberg – damit erreicht wird, schätzen sowohl die Gemeindeverwaltung, als auch ein Fachanwalt, der die Gemeinde in dieser Frage juristisch berät, als eher gering ein.

In der Ratssitzung am 22. Juni 2020 hat die SPD-Fraktion sowie eine Mehrheit der FDP gegen diesen Antrag gestimmt. Die SPD hält die Windkraft für ein unverzichtbares Mittel zur Umsetzung der Energiewende. Auf unsere Nachfrage, womit dieses Gutachten finanziert werden soll, kam aus Reihen der CDU der Vorschlag an sozialen Leistungen (z.B. Kita, OGS) zu sparen, aus Reihen der UWG der Vorschlag dies aus Steuern zu finanzieren (also zusätzliche Kosten von durchschnittlich 30€ pro Schalksmühler/in, je nach Steuerkraft).

 

Auf dieser Seite findet ihr zwei umfangreiche Stellungnahmen der SPD Schalksmühle zu diesem Thema.


 

Argumente gegen einen Beschluss Vorrang- bzw. Konzentrationszonen auszuweisen, also Windenergieanlagen auf bestimmte Außenbereichsflächen zu konzentrieren und sie auf den übrigen Außenbereichsflächen auszuschließen, also von der 2017 im Gemeinderat einstimmig getroffenen Grundsatzentscheidung abzuweichen:

 

Schalksmühle, den 22. Juni 2020 / gez. Lutz Schäfer (SPD-Fraktionsvorsitzender)


 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,

liebe Gäste,

lieber Herr Meyer,

 

Wir beschäftigen uns heute mit einer Vorlage ohne Beschlussvorschlag. Die Aufnahme in die Tagesordnung erfolgte sehr kurzfristig, unter dem Eindruck es bestehe eine schnelle Notwendigkeit einen Beschluss herbeizuführen.

Dies sieht die SPD-Fraktion anders. Ich will Ihnen sagen warum:

Für uns hat sich an der Situation wie sie 2017 zur Aufhebung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes – Vorrangzonen führte, nichts geändert. Der Beschluss im Gemeinderat wurde damals einstimmig getroffen.  Es gibt keinerlei neue verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen oder Bestimmungen die einen anderen als den 2017 getroffenen Beschluss rechtfertigen. Dass wir mit dieser Meinung nicht alleine dastehen, bestätigt auch der von der Verwaltung beauftragte Rechtsanwalt Herr Tyczewski in einer Mail vom 19. Juni. Auf Nachfrage des Ratsherren Krause, ob der bereits gestellte, und nach Ansicht des Kreises genehmigungsfähige Antrag der EnBW zur Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Worthberg, auch nach Änderung der Gesetzeslage, nach alten Recht behandelt werden müsste, beantwortete Herr Tyczewski: „Würde der Landesgesetzgeber die Regelung aus der Landesbauordnung übernehmen, wofür einiges sprechen könnte, würde der Mindestabstand für das Genehmigungsverfahren von EnBW nicht gelten.“

Heißt kurz gesagt: ohne FNP ist der Antrag genehmigungsfähig und mit FNP würde er ebenso genehmigt. Er würde nicht unter neues Recht fallen. Im Umkehrschluss ist der Bau der Anlagen auf dem Worthberg durch eine Flächennutzungsplanänderung zur Schaffung von Vorrangzonen nicht aufzuhalten sondern nur zu verzögern. Dass die Aufstellung einer solchen Planung sowohl zeit- als auch kostenintensiv ist, es wurden von Nachbarkommen 50.000 Euro nur für die Feststellung ob eine weitere Planung sinnvoll ist ausgegeben, also ob ca. 10% Fläche an Vorrangzonen für Windkraft zusammenkommen.

 

Als weiteres Argument kann die unveränderte Lage bezüglich der Gemeindeentwicklung herangezogen werden. Die Gemeinde ist nicht größer geworden. Das bedeutet, die bereits 2017 durch einfaches übereinanderlegen von 3 Karten – Waldflächen – Immissionsschutzzonen – Natur- +Landschaftsschutz – sich ergebenden Suchgebiete existieren bis heute. Damals war auch der Worthberg schon mit drin. Damals kamen ca. 4% des Gemeindegebietes verteilt über ganz Schalksmühle als Ergebnis heraus. Genauere Prüfung bzgl. Windhöffigkeit und anderen Hinderungsgründen wurden noch nicht durchgeführt. Vorausgesetzt die Landesregierung würde kurzfristig Abstandsflächen gesetzlich vorschreiben, würden die verbliebenen Flächen sogar noch kleiner, ohne FNP-Änderung. Letztendlich könnte Schalksmühle keine substanzielle Fläche für Windenergie ausweisen, ein Flächennutzungsplan unter diesen Voraussetzungen wäre wohl kaum genehmigungsfähig.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist für uns der Mehrwert den die Gemeinde Schalksmühle aus einer Flächennutzungsplanänderung zur Schaffung von Vorrangzonen für Windenergie ziehen kann, nicht existent.

 

Für die SPD-Fraktion

Hajo Kapfer

 

 

Hintergrundbild Quelle: Wikipedia  Ersteller: Petra Klawikowski  Lizenz: CC BY-SA 3.0